Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung
Bei Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen unterscheiden sich Vorschriften und Normen des Freizeit- und Gewerbebereichs.
Flüssiggas-Anlagen in Freizeitfahrzeugen (G 607-Sachkunde)
Wohnwagen und Wohnmobile, die privat genutzt werden, unterliegen dem Geltungsbereich der DIN EN 1949 und des DVGW-Arbeitsblattes G 607.
Auch Flüssiggas-Anlagen in Wohneinheiten zur vorübergehenden oder jahreszeitlichen Nutzung (wie z. B. Mobilheimen, Forst- und Jagdhütten) können, wenn sie privat genutzt werden, von G 607-Sachkundigen geprüft werden, wenn die Anlagen nach DIN EN 1949 installiert wurden. Eine Installation anhand der Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) erfordert hingegen eine Prüfung nach TRF 2012. Nähere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.
Zur Erlangung der G 607-Sachkunde bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:
G 607-Grundlehrgang als 2-tägigen Kompaktlehrgang
2,5-tägiger Lehrgang mit einem erweiterten Praxisteil
Bei beiden Lehrgängen empfiehlt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Umgang mit Flüssiggas-Anlagen.
Weiterbildung für G 607-Sachkundige
Die stetige Weiterentwicklung technischer Regelwerke macht es erforderlich, dass sich G 607-Sachkundige regelmäßig einer Weiterbildung unterziehen. Durch eine Weiterbildung mindestens alle 5 Jahres sollen die DVFG-Sachkundigen in die Lage versetzt werden, jederzeit den aktuellen Stand der Regelwerke anwenden zu können. Einschlägige technische Regelwerke werden von Behörden, Gerichten, Versicherungen und Prüforganisationen als Bewertungsmaßstab bei Ereignissen herangezogen. Verstöße gegen technische Regelwerke können straf- und zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge haben sowie auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Prüfer von Flüssiggas-Anlagen sind bei Vorkommnissen in der Beweisplicht, regelkonform geprüft zu haben. Daher empfehlen wir Ihnen regelmäßige Weiterbildungen.
Flüssiggas-Anlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen
Für Gasgeräte wie z. B. Bräter, Herde, Grillgeräte, Kocher, Mandelbrenner, Heizstrahler u. ä., die in gewerblich genutzten Fahrzeugen betrieben werden, sind Gesetze, Verordnungen sowie technische Regelwerke zu beachten, die u. a. im Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und berufsgenossenschaftlichen Regelungen liegen.
Für alle G 607-Sachkundigen, die auch Flüssiggas-Anlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen instandhalten, warten und prüfen wollen, führt der DVFG zusammen mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Lehrgänge zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde durch.
Die Deutsche Flüssiggas Akademie bietet deutschlandweit verschiedene Lehrgänge rund um Themen zum Energieträger Flüssiggas an.
Die von der Deutschen Flüssiggas Akademie angebotenen Lehrgänge vermitteln Fachkräften der Branche aktuelles Wissen zu allgemeinen Energiethemen, zu sicherheitstechnischen Regelwerken und zum sicheren Umgang mit Flüssiggas-Anlagen. Das vermittelte Wissen aus den Lehrgängen der Deutschen Flüssiggas Akademie können Teilnehmer gewinnbringend in ihre praktische Arbeit einbringen und so für ihre Kunden qualitativ hochwertige Dienstleistungen erbringen. Im Fokus der Lehrgänge steht neben der Wissensvermittlung auch immer der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern.
Für Details und Termine zu einzelnen Lehrgängen klicken Sie bitte in der Liste rechts auf den Lehrgang Ihrer Wahl!