Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung
Die Teilnehmer erwerben die erforderlichen Kenntnisse, die gemäß TRBS 1203 für «Befähigte Personen» zu sicherheitstechnischen Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe notwendig sind.
Technische Fachkräfte aus SHK-Fachunternehmen sowie Flüssiggas-Fachbetrieben, die Installationsarbeiten und Prüfungen im Anwendungsbereich der BetrSichV / DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) / TRF 2012 /TRGI 2008 ausführen
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der Nachweis einer gemäß TRBS 1203 „Befähigte Person“ geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung, eine mindestens einjährige Erfahrung mit den zu prüfenden Flüssiggas-Anlagen sowie die Teilnahme an einer Schulung zur TRF 2021 (Technische Regel Flüssiggas).
Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung des eintägigen Lehrganges ein entsprechendes DVFG-/DVGW-/BGN-Zertifikat sowie ein Befähigungsnachweis als Scheckkarte und können mit sicherheitstechnischen Prüfungen beauftragt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich als befähigte Person in einer von der BGN geführten Datenbank aufnehmen zu lassen.
DVGW Berufliche Bildung
Jenny Kopplin
Sachbearbeiterin Veranstaltungsmanagement
Tel. +49 351 323250-51
Fax +49 351 323250-60
E-Mail: Jenny.kopplin@dvgw.de
Die Schulung dauert einen Tag und schließt mit einer Prüfung ab.
Schulungszeiten: 09:00 - 17:00 Uhr
Detaillierte Informationen finden Sie hier: