Gasprüfung ist ab Juni 2024 Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung

Flüssiggas-Anlagen in Gastronomie/Schaustellergewerbe - Sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen-BGN

Seminarinhalte

Die Teilnehmer erwerben die erforderlichen Kenntnisse, die gemäß TRBS 1203 für «Befähigte Personen» zu sicherheitstechnischen Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gastronomiebereich und Schaustellergewerbe notwendig sind.

Themenschwerpunkte

  • Staatliches und Berufsgenossenschaftliches Vorschriften und Regelwerk und Normative Verweisungen: BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203: DGUV Vorschrift 79 (BGV D34), DGUV Grundsatz 310-005 (BGG 937)
  • Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Flüssiggas-Flaschenanlagen
  • Anforderungen an Aufstellung, Schutzbereiche, Betrieb
  • Anlagenspezifische Hinweise, z. B. Flüssiggasanlagen in Marktständen und auf Volksfesten, Terrassenheizstrahler, Infrarotstrahler, Katalytöfen
  • Lagern von Flüssiggas-Flaschen
  • Befördern von Flüssiggas-Flaschen mit Kraftfahrzeugen
  • Anforderungen an die Prüfung: Prüfumfang, Prüffristen, Prüfnachweise, Dokumentation

Zielgruppe

Technische Fachkräfte aus SHK-Fachunternehmen sowie Flüssiggas-Fachbetrieben, die Installationsarbeiten und Prüfungen im Anwendungsbereich der BetrSichV / DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) / TRF 2012 /TRGI 2008 ausführen

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der Nachweis einer gemäß TRBS 1203 „Befähigte Person“ geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung, eine mindestens einjährige Erfahrung mit den zu prüfenden Flüssiggas-Anlagen sowie die Teilnahme an einer Schulung zur TRF 2021 (Technische Regel Flüssiggas).

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung des eintägigen Lehrganges ein entsprechendes DVFG-/DVGW-/BGN-Zertifikat sowie ein Befähigungsnachweis als Scheckkarte und können mit sicherheitstechnischen Prüfungen beauftragt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich als befähigte Person in einer von der BGN geführten Datenbank aufnehmen zu lassen.

Ansprechpartner

DVGW Berufliche Bildung
Jenny Kopplin

Sachbearbeiterin Veranstaltungsmanagement
Tel. +49 351 323250-51
Fax +49 351 323250-60
E-Mail: Jenny.kopplin@dvgw.de

 

Termine

Die Schulung dauert einen Tag und schließt mit einer Prüfung ab.

Schulungszeiten: 09:00 - 17:00 Uhr

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

www.dvgw-veranstaltungen.de/72107