Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung
Die Teilnehmer können ihre für die Prüfung erforderlichen Kenntnisse zu den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelwerken auf den aktuellen Stand bringen, der gemäß TRBS 1203 Ziffer 4.2 (2) 4. für «zur Prüfung Befähigte Personen» für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gastronomie-, Schausteller- und Baugewerbe notwendig ist. Gewerbliche Flüssiggasanlagen an oder in Fahrzeugen sind nicht Bestandteil des Lehrgangs.
Technische Fachkräfte aus SHK-Fachunternehmen sowie Flüssiggas-Fachbetrieben, die Installationsarbeiten und Prüfungen im Anwendungsbereich der BetrSichV / DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) / TRF 2021 /TRGI 2008 ausführen.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der Nachweis des Lehrganges "Ausbildung von Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gast- und Schaustellergewerbe" https://www.dvgw-veranstaltungen.de/72107 oder des Lehrganges „Ausbildung von Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Baugewerbe" https://www.dvgw-veranstaltungen.de/72111. Wenn Sie in die Prüferdatenbank aufgenommen werden wollen, müssen Sie bitte die aktuelle TRF - Technische Regel Flüssiggas - Schulung https://www.dvgw-veranstaltungen.de/72108 nachweisen.
Zubehör wird benötigt: Bitte bringen Sie sich einen Laptop oder ein Tablet zur Veranstaltung mit.Die Teilnehmer erhalten am Ende des eintägigen Lehrganges
eine Teilnahme-Bescheinigung. Dieser Lehrgang befähigt nicht automatisch zur
Aufnahme in die Prüferdatenbank.
DVGW Berufliche Bildung
Michelle During
Sachbearbeiterin Veranstaltungsmanagement
Tel.: +49 30 7947 3680
E-Mail: Michelle.during@dvgw.de
Die Schulung dauert einen Tag und schließt mit einer Prüfung
ab.
Schulungszeiten: 09:00 - 17:00 Uhr
Anmeldung & Detaillierte Informationen finden Sie hier:
www.dvgw-veranstaltungen.de/72112