Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung
Die Teilnehmer können ihre für die Prüfung erforderlichen
Kenntnisse zu den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und
Regelwerken auf den aktuellen Stand bringen, der gemäß TRBS 1203 Ziffer 4.2 (2)
4. für «zur Prüfung Befähigte Personen»
für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen
Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gastronomie-, Schausteller- und
Baugewerbe notwendig ist. Gewerbliche Flüssiggasanlagen an oder in Fahrzeugen
sind nicht Bestandteil des Lehrgangs.
Technische Fachkräfte aus SHK-Fachunternehmen sowie
Flüssiggas-Fachbetrieben, die Installationsarbeiten und Prüfungen im
Anwendungsbereich der BetrSichV / DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) / TRF 2021 /TRGI
2008 ausführen.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der Nachweis
des Lehrganges "Ausbildung von Personen für die sicherheitstechnische
Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Gast-
und Schaustellergewerbe" https://www.dvgw-veranstaltungen.de/72107 oder
des Lehrganges „Ausbildung von Personen für die sicherheitstechnische Prüfung
von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen zu Brennzwecken im Baugewerbe"
https://www.dvgw-veranstaltungen.de/72111.
Wenn Sie in die Prüferdatenbank aufgenommen werden wollen, müssen Sie bitte die
aktuelle TRF - Technische Regel Flüssiggas - Schulung https://www.dvgw-veranstaltungen.de/72108 nachweisen.
Zubehör wird benötigt: Bitte bringen Sie sich einen Laptop
oder ein Tablet zur Veranstaltung mit.
Die Teilnehmer erhalten am Ende des eintägigen Lehrganges
eine Teilnahme-Bescheinigung. Dieser Lehrgang befähigt nicht automatisch zur
Aufnahme in die Prüferdatenbank.
DVGW Berufliche Bildung
Kim Celine Grun
Sachbearbeiterin Veranstaltungsmanagement
Tel. +49 351 323250-65
E-Mail: kim.grun@dvgw.de
Die Schulung dauert einen Tag und schließt mit einer Prüfung
ab.
Schulungszeiten: 09:00 - 17:00 Uhr
Anmeldung & Detaillierte Informationen finden Sie hier:
www.dvgw-veranstaltungen.de/72112