Gasprüfung ist ab Juni 2024 Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung

G 607-Sachkunde - Zusatzausbildung Gewerbliche Fahrzeuge

Seminarinhalte

Ausbildung von Personen für die Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Anlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen der Gastronomie und des Schaustellergewerbes

Bei der Verwendung, Instandhaltung, Wartung und Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Anlagen sind verschiedene Gesetze, Verordnungen sowie technische Regelwerke zu beachten, die im Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), berufsgenossenschaftlichen Regelungen und einschlägigen Normen liegen.

Im gewerblichen Bereich müssen sicherheitstechnische Prüfungen von einer „zur Prüfung befähigten Person“ (Sachkundigen) durchgeführt werden. Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) führt zusammen mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Lehrgänge zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde durch.

Themenschwerpunkte

Die Teilnehmer erhalten die spezifischen Kenntnisse zur Durchführung ordnungsgemäßer Prüfungen von Flüssiggas-Anlagen mit Gasgeräten wie z. B. Brätern, Herden, Grillgeräten, Kochern, Mandelbrennern, Heizstrahlern sowie Informationen zu deren sachgemäßen und sicheren Betreiben.

Der Lehrgang gewährleistet eine praxisorientierte Schulung mit anlagen- und branchenspezifischen Lösungen.

  • Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen
  • Flüssiggas-Anlagen: Versorgungsanlagen (Flüssiggasflaschen, Brenngastanks), Druckregelgeräte, Leitungen, Sicherheitseinrichtungen, Gasgeräte
  • Anforderungen an Aufstellung, Schutzbereiche, Betrieb
  • Prüftätigkeit: Qualifikation Prüfer, Prüffristen, Prüfumfang, Prüfnachweise
  • Beförderung von Flüssiggas-Flaschen mit Kraftfahrzeugen
  • Regelwerk
  • Nachweis der Sachkunde (schriftliche Prüfung)

Zielgruppe

G 607-Sachkundige, Betreiber/Unternehmer, Mitarbeiter, Führungskräfte aus dem Schaustellergewerbe und der Gastronomie, Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte, Aufsichtspersonen usw.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der Nachweis einer gemäß TRBS 1203 geforderten einschlägigen Berufsausbildung und ausreichenden Berufserfahrung sowie eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung (z. B. Sachkunde nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607).

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat (Teilnahmebescheinigung) sowie ein Befähigungsnachweis als Scheckkarte und können mit sicherheitstechnischen Prüfungen beauftragt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich als Prüfer („zur Prüfung befähigte Person“) für gewerbliche Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen in einer von der BGN geführten Datenbank aufnehmen zu lassen.

Ansprechpartner

Deutsche Flüssiggas Akademie
Frau Simone Kleinertz
Tel. 0911 / 37 65 27-14
E-Mail: kfz-gew@dfga.de

Termine

1-tägige Fortbildung

Lehrgangsgebühr: 
295,00 € (zzgl. MwSt.)

Hamburg - Hotel Panorama Hamburg-Billstedt (Billstedter Hauptstr. 44 - 48, 22111 Hamburg)

Mo, 24.02.2025

zur Anmeldung
Leipzig - Hotel Markkleeberger Hof (Städtelner Straße 122-124 122-124, 04416 Markkleeberg / Leipzig)

Mo, 28.04.2025

zur Anmeldung
Fulda - Hotel Gersfelder Hof (Auf der Wacht 14, 36129 Gersfeld/ Rhön / Fulda)

Mo, 06.10.2025

zur Anmeldung