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Ausbildung von Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe
Den Teilnehmern werden die spezifischen Regeln der Technik gemäß Punkt 2 (c) des Abschnitts 4.2, TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Person“ für sicherheitstechnische Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe vermittelt.
Technische Fachkräfte aus SHK-Fachunternehmen, die im Bauhaupt- und Nebengewerbe tätig werden, öffentlichen Verwaltungen, die selbst Bauleistungen durchführen sowie Fachkräfte im Bauhauptgewerbe, die Prüfungen im Anwendungsbereich der BetrSichV/DGUV Vorschrift 79 (BGV D34)/TRF 2012 ausführen.
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der Nachweis einer gemäß TRBS 1203 „Befähigte Person“ geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung, eine mindestens einjährige Erfahrung mit den zu prüfenden Flüssiggas-Anlagen sowie die Teilnahme an einer Schulung zur TRF 2021 (Technische Regel Flüssiggas).
DVFG-/BG BAU-/DVGWZertifikat, dass der Teilnehmer mit der sicherheitstechnischen Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe beauftragt werden kann.
DVGW Berufliche Bildung
Jenny Kopplin
Sachbearbeiterin Veranstaltungsmanagement
Tel. +49 351 323250-51
Fax +49 351 323250-60
E-Mail: Jenny.kopplin@dvgw.de
Die Schulung dauert einen Tag und schließt mit einer Prüfung ab.
Schulungszeiten: 09:00 - 17:00 Uhr
Detaillierte Informationen finden Sie hier: