Gasprüfung ist ab Juni 2024 Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung

Flüssiggas-Anlagen im Baugewerbe - Sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen-BG Bau

Seminarinhalte

Ausbildung von Personen für die sicherheitstechnische Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe

Den Teilnehmern werden die spezifischen Regeln der Technik gemäß Punkt 2 (c) des Abschnitts 4.2, TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Person“ für sicherheitstechnische Prüfungen von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe vermittelt.

Themenschwerpunkte

  • Staatliche und Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerk, Normative Verweisungen
    • BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203
    • DGUV Vorschrift 79 (BGV D34), DGUV Regel 110-010, DGUV Grundsatz 310-005 (BGG 937) ...
  • Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen
    • Gasspezifische Begriffe und Definitionen
    • physikalische und chemische Kennwerte für Flüssiggas
  • Gefährdungsbeurteilung / Zoneneinteilung
  • Flüssiggas-Flaschenanlagen/-behälter
    • Versorgungsanlagen
    • Ausrüstungsteile, z. B. Druckregelgeräte (mit Sicherheitseinrichtungen), Leitungen (Rohr-, Schlauchleitungen), Sicherheitseinrichtungen (z. B. Schlauchbruchsicherungen, thermische Absperreinrichtungen)
    • Gasverbrauchseinrichtungen
    • Anforderungen an Aufstellung, Schutzbereiche, Betrieb
    • Anlagenspezifische Hinweise, z. B. mobile und stationäre Flüssiggasanlagen
    • Lagern von Flüssiggas-Flaschen
    • Befördern von Flüssiggas-Flaschen mit Kraftfahrzeugen
  • Anforderungen an die Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe
    • »Befähigte Person« gemäß TRBS 1203
    • Prüfumfang, Prüffristen, Prüfnachweise, Dokumentation
    • Verantwortung der »Befähigten Person«
  • Zusammenfassung und Wiederholung
  • Schriftliche Prüfung
  • Auswertung, Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausgabe der Zertifikate

Zielgruppe

Technische Fachkräfte aus SHK-Fachunternehmen, die im Bauhaupt- und Nebengewerbe tätig werden, öffentlichen Verwaltungen, die selbst Bauleistungen durchführen sowie Fachkräfte im Bauhauptgewerbe, die Prüfungen im Anwendungsbereich der BetrSichV/DGUV Vorschrift 79 (BGV D34)/TRF 2012 ausführen.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der Nachweis einer gemäß TRBS 1203 „Befähigte Person“ geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung, eine mindestens einjährige Erfahrung mit den zu prüfenden Flüssiggas-Anlagen sowie die Teilnahme an einer Schulung zur TRF 2021 (Technische Regel Flüssiggas).
 

Abschluss

DVFG-/BG BAU-/DVGWZertifikat, dass der Teilnehmer mit der sicherheitstechnischen Prüfung von gewerblichen Flüssiggas-Flaschenanlagen/Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus Behältern zu Brennzwecken im Baugewerbe beauftragt werden kann.

Ansprechpartner

DVGW Berufliche Bildung
Jenny Kopplin
Sachbearbeiterin Veranstaltungsmanagement
Tel. +49 351 323250-51
Fax +49 351 323250-60
E-Mail: Jenny.kopplin@dvgw.de

Termine

Die Schulung dauert einen Tag und schließt mit einer Prüfung ab.

Schulungszeiten: 09:00 - 17:00 Uhr

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

www.dvgw-veranstaltungen.de/72111