Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller (Auftraggeber) und dem Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) für Schulungsmaßnahmen. Die Schulungsmaßnahmen werden durch die Deutsche Flüssiggas Akademie durchgeführt.
(1) Für Verträge über die Teilnahme an Schulungen gelten die Vereinbarungen im Anmeldeformular sowie im weiteren diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Der DVFG sendet dem Auftraggeber nach der Anmeldung eine Rechnung zu, die sofort zur Zahlung fällig ist. Die Schulungsgebühr muss drei Wochen nach Rechnungsdatum auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.
(3) Ein Vertrag über die Teilnahme an Schulungen kommt erst nach Zahlung der Schulungsgebühr innerhalb der Zahlungsfrist und der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme gegenüber dem/der Teilnehmer/-in (gemeinsam „der Teilnehmer“) zustande.
(4) Bei Schulungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Zahlungseingangs berücksichtigt.
(1) Die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG ist berechtigt, eine Schulung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung einer/eines Dozentin/Dozenten, Schließung des Schulungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen.
(2) Sollte ein Teilnehmer wegen einer Terminänderung durch die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG daran gehindert sein, die Schulung zu besuchen, so kann sie/er gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.
(3) Im Falle einer Absage einer Schulung erstattet die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG den bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeits- und Umsatzausfall bestehen nicht.
(4) Terminänderungen von Schulungen werden den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt.
(1) Die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG behält sich das Recht vor, auch kurzfristig, den Schulungsablauf gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge einer Schulung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern die Umstände dies notwendig machen und die Änderung/Abweichung dem Teilnehmer zumutbar ist.
(2) Ein Anspruch darauf, dass eine Schulung durch eine/n bestimmte/n Dozentin/Dozenten durchgeführt wird, besteht nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Schulung mit dem Namen einer/eines bestimmten Dozentin/Dozenten angekündigt wurde.
(3) Programmänderungen von Schulungen werden im Internet oder per E-Mail bekannt gegeben.
Die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Schulung in begründeten Fällen abzulehnen.
(1) Vorträge und Schulungsunterlagen sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
(2) Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band ist in Schulungen nicht gestattet.
(3) Schulungsunterlagen, welche dem Teilnehmer anlässlich der Schulung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung des DVFG in keiner Weise vervielfältigt, verbreitet, verwertet, öffentlich zugänglich oder in sonstiger Weise genutzt werden.
(4) Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung übertragen.
(1) Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der DVFG und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
(2) Für Schäden auf dem Weg zur und von der Schulungsstätte haftet der DVFG nicht.
(3) Die Schulungen der Deutschen Flüssiggas Akademie des DVFG werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der in den Schulungen und/oder Schulungsunterlagen bereitgestellten Informationen sofern der Deutschen Flüssiggas Akademie des DVFG nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt.
(4) Für Schäden und/oder Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung von möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Schulungsunterlagen beruhen, übernimmt der DVFG keine Haftung.
(1) Bei der Stornierung einer Anmeldung durch einen Teilnehmer bis vier Wochen vor Schulungsbeginn erstattet die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG den gesamten bereits geleisteten Teilnahmebeitrag.
(2) Bei der Stornierung ab vier Wochen vor der Schulung berechnet die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG den gesamten Teilnehmerbeitrag als Aufwandsentschädigung, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder ein geringerer Aufwand als die Aufwandsentschädigung entstanden ist.
(3) Die Vertretung eines Teilnehmers durch eine andere Person ist möglich, sofern keine einschränkenden Zulassungsvoraussetzungen bestehen.
Der Deutschen Flüssiggas Akademie des DVFG bzw. deren Schulungsadministrator übermittelte personenbezogene Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert und verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten können über eine Teilnehmerliste den anderen Schulungsteilnehmern zugänglich gemacht werden. Mit der Anmeldung zu einer Schulung erklärt sich der Teilnehmer mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Teilnehmer willigt darüber hinaus ein, dass Name und Anschrift über die Teilnehmerliste den anderen Schulungsteilnehmern zugänglich gemacht wird. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Deutschen Flüssiggas Akademie: http://dfga.de/datenschutz
(1) Der DVFG ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich und schriftlich als Referenz zu nennen.
(2) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.
(5) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des DVFG.
Stand: Januar 2016
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Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Lehrgängen der Deutschen Flüssiggas Akademie erfolgt zur Abwicklung des Teilnehmermanagements an Schulungspartner der Deutschen Flüssiggas Akademie. In keinem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Bei Zustimmung zur Veröffentlichung der unternehmensbezogenen Daten werden Firmenname, Anschrift, Homepage, E-Mai-Adresse sowie Telefon- und Faxnummer auf den Webseiten des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) veröffentlicht. Die Veröffentlichung dient Endverbrauchern zur Suche nach Sachkundigen zur Prüfung von Flüssiggas-Anlagen.. Auf Nachfrage von Endverbrauchern werden diese Daten auch in gedruckter Form an Endverbraucher gegeben.
Die Nutzung der auf den Webseiten des DVFG bzw. der Deutschen Flüssiggas Akademie veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Maila-Aressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
Die Löschung Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn bei Sachkundigen die gesetzliche Pflicht zur Nachverfolgung bei Schadensfällen nicht mehr besteht, wenn die Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn die Speicherung aus gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
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(Quelle: spreerecht.de)