§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller (Auftraggeber) und dem
Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) für Schulungsmaßnahmen. Die Schulungsmaßnahmen werden durch die Deutsche
Flüssiggas Akademie durchgeführt.
§ 2 Anmeldung und Auftragserteilung
(1) Für Verträge über die Teilnahme an Schulungen gelten die Vereinbarungen im Anmeldeformular sowie im weiteren
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Der DVFG sendet dem Auftraggeber nach der Anmeldung eine Rechnung zu, die sofort zur Zahlung fällig ist. Die
Schulungsgebühr muss drei Wochen nach Rechnungsdatum auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.
(3) Ein Vertrag über die Teilnahme an Schulungen kommt erst nach Zahlung der Schulungsgebühr innerhalb der
Zahlungsfrist und der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme gegenüber dem/der Teilnehmer/-in (gemeinsam „der
Teilnehmer“) zustande.
(4) Bei Schulungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Zahlungseingangs
berücksichtigt.
§ 3 Absage / Verlegung von Schulungen
(1) Die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG ist berechtigt, eine Schulung bei Unterschreitung der
Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung einer/eines Dozentin/Dozenten, Schließung des Schulungsortes
oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen.
(2) Sollte ein Teilnehmer wegen einer Terminänderung durch die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG daran
gehindert sein, die Schulung zu besuchen, so kann sie/er gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.
(3) Im Falle einer Absage einer Schulung erstattet die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG den bereits
geleisteten Teilnahmebeitrag. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und
Übernachtungskosten sowie Arbeits- und Umsatzausfall bestehen nicht.
(4) Terminänderungen von Schulungen werden den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt.
§ 4 Änderungen im Schulungsverlauf
(1) Die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG behält sich das Recht vor, auch kurzfristig, den Schulungsablauf
gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge einer Schulung zu ersetzen
oder entfallen zu lassen, sofern die Umstände dies notwendig machen und die Änderung/Abweichung dem Teilnehmer
zumutbar ist.
(2) Ein Anspruch darauf, dass eine Schulung durch eine/n bestimmte/n Dozentin/Dozenten durchgeführt wird, besteht
nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Schulung mit dem Namen einer/eines bestimmten Dozentin/Dozenten angekündigt
wurde.
(3) Programmänderungen von Schulungen werden im Internet oder per E-Mail bekannt gegeben.
§ 5 Ablehnung einer Anmeldung
Die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Schulung in begründeten Fällen
abzulehnen.
§ 6 Nutzung von Schulungsunterlagen
(1) Vorträge und Schulungsunterlagen sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
(2) Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band ist in Schulungen nicht gestattet.
(3) Schulungsunterlagen, welche dem Teilnehmer anlässlich der Schulung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne
schriftliche Genehmigung des DVFG in keiner Weise vervielfältigt, verbreitet, verwertet, öffentlich zugänglich oder
in sonstiger Weise genutzt werden.
(4) Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung übertragen.
§ 7 Haftung
(1) Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der DVFG und seine
Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des
Vorhersehbaren liegen.
(2) Für Schäden auf dem Weg zur und von der Schulungsstätte haftet der DVFG nicht.
(3) Die Schulungen der Deutschen Flüssiggas Akademie des DVFG werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens
sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten
durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt.
Die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der in den Schulungen und/oder Schulungsunterlagen bereitgestellten
Informationen sofern der Deutschen Flüssiggas Akademie des DVFG nicht nachweislich vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verschulden zur Last fällt.
(4) Für Schäden und/oder Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung
von möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Schulungsunterlagen beruhen,
übernimmt der DVFG keine Haftung.
§ 8 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer
(1) Bei der Stornierung einer Anmeldung durch einen Teilnehmer bis vier Wochen vor Schulungsbeginn erstattet die
Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG den gesamten bereits geleisteten Teilnahmebeitrag.
(2) Bei der Stornierung ab vier Wochen vor der Schulung berechnet die Deutsche Flüssiggas Akademie des DVFG den
gesamten Teilnehmerbeitrag als Aufwandsentschädigung, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass ein Aufwand
überhaupt nicht oder ein geringerer Aufwand als die Aufwandsentschädigung entstanden ist.
(3) Die Vertretung eines Teilnehmers durch eine andere Person ist möglich, sofern keine einschränkenden
Zulassungsvoraussetzungen bestehen.
§ 9 Datenschutz
Der Deutschen Flüssiggas Akademie des DVFG bzw. deren Schulungsadministrator übermittelte personenbezogene Daten
werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert und verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten können über eine
Teilnehmerliste den anderen Schulungsteilnehmern zugänglich gemacht werden. Mit der Anmeldung zu einer Schulung
erklärt sich der Teilnehmer mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten
einverstanden. Der Teilnehmer willigt darüber hinaus ein, dass Name und Anschrift über die Teilnehmerliste den
anderen Schulungsteilnehmern zugänglich gemacht wird.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Deutschen Flüssiggas Akademie: http://dfga.de/datenschutz
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Der DVFG ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich und schriftlich als Referenz zu nennen.
(2) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der
Schriftformklausel.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem
Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.
(5) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des DVFG.
Stand: Januar 2016